Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Seetal Systems GmbH (nachfolgend „Firma“). Die Seetal Systems GmbH entwickelt hauptsächlich Software (insbesondere Web- und Mobile-Apps) und erbringt Consultingleistungen im Bereich Projektmanagement sowie anderen IT-nahen Gebieten. Ausserdem erbringt die Seetal Systems GmbH diverse andere IT-nahe Dienstleistungen wie Wartung und Support und verkauft Geräte und Zubehör in diesem Bereich.

2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.

3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern sowie exklusive Verpackungs- und Versandkosten, aber inklusive vorgezogener Recyclinggebühren.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma. Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch die Firma geschuldet. Ob der Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der Provision, relevant ist die Pflichterfüllung durch die Firma.

4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden grundsätzlich folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Vorauskasse, Anzahlung.

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 20 (zwanzig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Pflichten der Firma

5.1. Lieferung / Liefertermine von bestellten Waren/Geräten

Die Lieferung erfolgt binnen 30 (dreissig) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

5.2. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.3. Umfang der Lizenz

Die Firma gewährt dem Kunden das Recht, die Software für die vereinbarte Zeitdauer zu nutzen. Die Lizenz ist unübertragbar und nicht exklusive und auf die Funktion und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt.

Auch nach Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software im Eigentum der Firma. Der Kunde darf die Software lediglich für die vereinbarte Anzahl Server benutzen. Abgesehen von der für Back-up erforderlichen Kopie, ist das Kopieren untersagt. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu kopieren, reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu vervielfältigen oder auf Dritte zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn die schriftliche Genehmigung der Firma liege vor.

Der Kunde ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der entsprechenden Software zu benutzen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, jegliche urheberrechtlichen Kennzeichen an der Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogrammen zu entfernen oder zu verändern.

Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei der Firma als Lizenzgeberin und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist.

5.4. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Firma.

Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten der Firma mitzuteilen.

7. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder der Hilfsperson beschränkt.

8. Abnahme

Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich erfolgt dies gemäss dem separaten Abnahmedokument der Firma, welche diesen AGB beiliegt.

9. Rücktritt von Vertrag bei Dienstleistungen

Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

10. Umtausch

Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Gewährleistung

Wie im Hauptvertrag vereinbart, wird jegliche Gewährleistung für Waren (Produkte oder Geräte) der Firma ausgeschlossen.

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

Die Firma leistet Gewähr, dass die lizenzierte Software der Produktspezifikation im Wesentlichen entspricht und entsprechend den Angaben verwendet werden kann. Eine Nachbesserung ist nur mit Zustimmung der Firma möglich. Die Firma führt nur gestützt auf eine besondere Absprache Modifikationen oder Nachbesserungen an der Software aus. Der Kunde hat keinen Anspruch auf irgendwelche Kundenbetreuungs- oder Upgrade-Tätigkeiten der Firma.

Die Firma übernimmt keine Verantwortung für die Rentabilität der lizenzierten Software und der darauf basierenden Geschäfte. Es gibt keinerlei Garantie, dass mit der Software kurz- oder langfristig Gewinn gemacht werden kann. Es obliegt dem Kunden, die einzelnen Geschäfte, die mit Hilfe der Software gemacht werden, zu kontrollieren und die jeweilige Vereinbarkeit mit seinem Risikoprofil zu überwachen. Der Kunde verwendet das Programm auf eigene finanzielle Gefahr und Verantwortung.

Sollten allfällige Mängel an der lizenzierten Software festgestellt werden, sind diese spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Herunterladen der Software gegenüber Firma schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Die Firma haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung (Stromausfall, fehlerhafte Hardware etc.) entstanden sind. Insbesondere haftet die Firma nicht für allfälligen Datenverlust. Es obliegt dem Risikobereich des Kunden, seine Daten regelmässig zu sichern und allfällige Back-Ups durchzuführen

12. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf CHF 50’000.00 (Schweizer Franken fünfzigtausend) beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Ebenso sind Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten Investitionen, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, für Wiederherstellung der Software, für Standzeiten oder für sonstige entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten und für Kursverluste vollständig ausgeschlossen, dies gilt für sämtliche Forderungen des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen. Die Firma übernimmt keine Verantwortung für externe oder indirekte Mängel und Folgeschäden (z. B. Schäden aus Betriebsausfall, Verzug von Informationsweiterleitung, wegen Viren oder aus Linien-oder Systemfehlern). Soweit die vertragliche Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma.

Der Kunde akzeptiert Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch die Firma, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weiterleitung von Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden Übertragungs verzögerungen kommen. Die Firma ist bemüht, Ausfallzeiten im Interesse des Kunden möglichst kurz zu halten. Der Kunde akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Die Firma haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw.

Die Firma bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen.

13. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

14. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

15. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

16. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

18. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

19. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 45 (fünfundvierzig) Tage. kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

20. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.